Hundezwinger/Freilauf

 

 

Die Hundehaltung ist im Sinne des Tierschutzes verhaltensgerecht, wenn eine enge soziale Bindung zwischen Mensch und Hund, die dem Tier das Hunde-Rudel ersetzt, gewährleistet ist. Außerdem erfüllt der Mensch die „Leithund“-Funktion, was die Erziehung, den Gehorsam und Appell des Hundes wesentlich positiv beeinflusst. Generell gilt, dass nur der einen Hund halten kann, der die persönlichen, zeitlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllen kann. Neben einem Zwinger ist ein großer Freilauf sehr von Vorteil. Tagsüber sollte der Hund  wenn möglich im Freilauf gehalten werden. Der Zwinger ist ein notwendiger Ruheplatz und sehr wichtig für den Hund. Besonders nach Einsätzen oder nach der Ausbildung findet der Hund im Zwinger die nötige Ruhe und Geborgenheit, um sich zu erholen.

 

Wir bieten Ihnen ein breites Sortiment an Hundezwingern und Freiläufen speziell für Ihren Hund.

 

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